Schulordnung

Unsere Schule ist eine große Gemeinschaft, in der Menschen mit unterschiedlichen Kulturen, Nationalitäten und Religionen lernen und arbeiten. Rücksichtnahme, Gewaltfreiheit und ein freundliches Miteinander sind an unserer Schule selbstverständlich. Durch verschiedene Maßnahmen wollen wir unsere Schülerinnen und Schüler in ihrem Sozialverhalten und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung stärken. Hierzu brauchen wir Regeln für einen respektvollen Umgang miteinander.

 

Alle Regeln und Vereinbarungen für ein gutes Zusammenleben an unserer Schule gelten für alle Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte sowie pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 


 
 
 
§1 Allgemeine Regelungen während der Schulzeit

 

a) Wir gehen respektvoll und angemessen miteinander um, damit alle Beteiligten in einer angst- und störungsfreien Atmosphäre lernen und arbeiten können. Grundsätzlich gilt bei uns die Vereinbarung „Bei Stopp ist Schluss!“.

 

b) Wir sind pünktlich und erwarten Pünktlichkeit von anderen.

 

c) Die zweckmäßige Ausstattung ist von den Schülerinnen und Schülern für den Unterricht grundsätzlich mitzuführen. Ein Fehlen der Arbeits- und Unterrichtsmaterialien stellt eine Form der Leistungsverweigerung dar.

 

d) Alle Schülerinnen und Schüler besuchen regelmäßig die Schule und bemühen sich, aktiv im Unterricht mitzuarbeiten.

 

e) Alle Schülerinnen und Schüler befolgen die Anweisungen der Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

f) Der Schulleiter (in Abwesenheit sein/e ständige/r Vertreter/in) hat das Hausrecht.

 

g) Alle schulfremden Personen müssen sich im Sekretariat oder bei der Schulleitung anmelden. Ohne Anmeldung darf sich niemand auf dem Schulgelände aufhalten.

 

h) Alle an der Schule beteiligten Personen sollten sich an allgemeine Regeln und Rechtsvorschriften, die in der Gesellschaft gültig sind, halten, auch wenn diese nicht in dieser Schulordnung dargestellt werden.

 

i) Gegenstände und Bekleidungen, die den Unterricht stören, können von den Lehrkräften verboten werden.

 


 
 
 
§2 Allgemeine Regelungen vor und nach dem Unterricht

 

a) Die Schulverwaltung mit der angrenzenden Pausenhalle (große Pausenhalle = Aula) wird ab 7:30 Uhr geöffnet. Das weitere Schulgebäude mit der kleinen Pausenhalle (= Forum) sowie den Schulfluren mit Klassenräumen wird ab 7.45 Uhr geöffnet und darf in der Regel auch erst dann von den Schülerinnen und Schülern betreten werden. Unterrichtsbeginn ist um 8:00 Uhr.

 

b) Nach dem individuellen Ende der Schulzeit/Schulveranstaltung ist das Schulgebäude an dem Tag unverzüglich zu verlassen. Das Verbleiben auf dem Schulgelände nach Unterrichtsschluss obliegt keiner Aufsichtspflicht seitens der Schule.

 

c) An unserer Schule gelten folgende Unterrichtszeiten:

 

1. Stunde: 08:00 Uhr – 08:45 Uhr
2. Stunde: 08:50 Uhr – 09:35 Uhr
3. Stunde: 09.55 Uhr – 10:40 Uhr
4. Stunde: 10:45 Uhr – 11:30 Uhr
5. Stunde: 11:45 Uhr – 12:30 Uhr
6. Stunde: 12:35 Uhr – 13.20 Uhr

7. Stunde: 13:20 Uhr – 13:55 Uhr
8. Stunde: 14:00 Uhr – 14:45 Uhr
9. Stunde: 14:45 Uhr – 15:30 Uhr

 

d) Bei Schulveranstaltungen außerhalb der regulären Schulzeit werden die Erziehungsberechtigten über Anfang und Ende schriftlich informiert.

 


 
 
 
§3 Verhalten während der Pausen- und Betreuungszeiten

a) An unserer Schule gelten folgende Pausenzeiten:

 

I. Wechselpause: 08:45 Uhr – 08:50 Uhr
II. große Pause: 09:35 Uhr – 09:55 Uhr
III. Wechselpause: 10:40 Uhr – 10:45 Uhr
IV. kleine Pause: 11:30 Uhr – 11:45 Uhr
V. Wechselpause: 12.30 Uhr – 13:20 Uhr (montags und freitags)
VI. Mittagspause: 12:30 Uhr – 13:20 Uhr (dienstags, mittwochs und donnerstags)

 

b) Alle Schülerinnen und Schüler dieser Schule dürfen das Schulgrundstück und das Pausengelände (siehe Anlage „Aufsichtskonzept“) nicht unbefugt verlassen.

 

c) Die Schülerinnen und Schüler verbringen die großen Pausen in der Regel auf dem Schulhof und die Mittagspause in der Regel auf dem Schulhof oder zur Einnahmedes Essens in der Mensa (Forum).

 

d) Schülerinnen und Schüler, die in den Wechselpausen in ihren Räumen bleiben, bereiten sich auf den folgenden Unterricht vor und legen ihre Unterrichtsmaterialien bereit. Ein Aufenthalt in den Fluren ist verboten. Schülerinnen und Schüler, die in den Wechselpausen den Raum eigenständig wechseln müssen, begeben sich unverzüglich und auf direktem Weg in den folgenden Unterrichtsraum. Gleiches gilt gegebenenfalls für den Zeitraum zwischen der 5. und 6. Stunde sowie für den Zeitraum zwischen der 8. und 9. Stunde.

 

e) Zu Beginn der großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler vor den Lehrkräften die Unterrichtsräume sowie die jeweiligen Flure und begeben sich auf dem direkten Weg unverzüglich auf den Schulhof.

 

f) Nur nach vorheriger Lautsprecherdurchsage ist bei Regen oder Schneefall der Aufenthalt im Schulgebäude und somit in den Klassenräumen bei geöffneter Tür gestattet („Regenpause“).

 

g) Die Mensa wird nach der Einnahme des Mittagessens unverzüglich wieder verlassen.

 

h) Für den Sportunterricht begeben sich die Schülerinnen und Schüler nach einer vorherigen Einweisung durch die Lehrkraft auf direktem Weg zur Sporthalle und warten dort vor der Eingangstür.

 


 
 
 
§4 Allgemeine Regelungen zur Aufsicht

a) Die Lehrkräfte und die für Aufsichten entsprechend ausgewählte, vorbereitete und eingesetzte Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht, die Schülerinnen und Schüler in der Schule, auf dem Schulgelände, an der Bushaltestelle und bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule aktiv, kontinuierlich und präventiv zu beaufsichtigen.

b) Alle Aufsicht führenden Personen halten sich an das von der Schule erstellte Aufsichtskonzept (siehe Anlage „Aufsichtskonzept“).

 


 
 
 
§5 Verhalten auf dem Schulgelände

a) Alle an der Schule Beteiligten achten darauf, dass das Schulgebäude und der Schulhof sauber bleiben. Abfälle sind in die entsprechenden Abfallkörbe zu werfen. Die Schülerinnen und Schüler respektieren und befolgen die Anweisungen der Aufsicht führenden Personen.

 

b) Die Fahrräder oder Skateroller dürfen nicht wahllos auf dem Schulgelände abgestellt werden, sondern in die dafür vorgesehenen Fahrradstände bzw. Sammelparkplätze. Die Fahrräder oder Skateroller werden auf dem Schulgelände ausnahmslos geschoben.

 

c) Das Befahren des Schulgeländes (Zufahrtswege, Schulhof, Grundschulvorplatz inklusive der Fußwege) ist nur nach vorheriger Erlaubnis der Schulleitung gestattet.

 

d) An der Bushaltestelle verhalten sich die Schülerinnen und Schüler rücksichtsvoll. Das Verlassen der vorgesehenen Wartebereiche ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Die Schülerinnen und Schüler steigen ohne zu drängeln in den Bus ein. An der Haltestelle und im Bus werden die Anweisungen der Aufsicht führenden Personen befolgt.

 

e) Um andere nicht zu gefährden, sind Fahrradfahren, Schneeballwerfen, das Werfen mit Sand und anderen harten Gegenständen (Kastanien etc.) auf dem Schulgelände untersagt.

 

f) Auf dem Schulgelände ist das Rauchen untersagt.

 

g) Das Betreten des Fahrradstandes ist Schülerinnen und Schülern während der Unterrichtszeit untersagt.

 

h) Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben bzw. in der „Fundsachen“ zu sammeln.

 


 
 
 
§6 Verhalten im Schulgebäude

a) In den Räumen müssen sich Schülerinnen und Schüler so verhalten, dass keine Personen gefährdet oder Sachen beschädigt werden. Das Hinauslehnen aus den Fenstern sowie das Sitzen auf den Fensterbänken, Treppen und Heizkörpern sind wegen der großen Unfallgefahr verboten. Störender Lärm, das Rennen und das Toben sind auf den Fluren sowie in den Pausenhallen nicht erlaubt.

 

a) Ist 5 Minuten nach Stundenbeginn noch keine Lehrkraft anwesend, meldet die Klassensprecherin oder der Klassensprecher dies auf direktem Wege umgehend im Lehrerzimmer oder Sekretariat.

 

b) Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, auf die Sauberkeit der Räume zu achten (z.B. Tische und dergleichen dürfen nicht bemalt werden, der Abfall muss in die dafür vorgesehenen Behälter geworfen werden). Der Tafel- und/oder Ordnungsdienst reinigt nach Stundenschluss die Tafel und ist für die Sauberkeit im Unterrichtsraum verantwortlich.

 

c) Lerngruppen, die nicht in den eigenen Klassenräumen unterrichtet werden, haben die Gestaltung des Klassenraums (Tischordnung, Wandbemalung, Bilder, Blumen usw.) zu respektieren. Die Lehrkräfte raumfremder Lerngruppen sind dafür verantwortlich, dass die zu Beginn ihres Unterrichts vorgefundene Ordnung am Ende erhalten bleibt oder wiederhergestellt wird.

 

d) Müssen die Schülerinnen und Schüler für die Folgestunde den Raum wechseln, räumen diese ihre Materialien von den Tischen in ihre Schultaschen und stellen diese an den von den Lehrkräften zugewiesenen Stellen ab.

 

e) Das Betreten von Fachräumen ist nur unter Aufsicht von Lehrkräften erlaubt.

 


 
 
 
§7 Verhalten bei Notfällen

a) Unfälle jeglicher Art sind unverzüglich der nächsten erreichbaren Lehrkraft oder im Sekretariat zu melden.

 

b) Bricht ein Brand aus (egal welcher Größe), so ist die nächste erreichbare Lehrkraft zu benachrichtigen. In der Regel löst der Schulleiter (oder sein ständiger Vertreter) den Alarm aus.

 

c) Den aushängenden Alarm- und Fluchtplänen ist im Notfall Folge zu leisten.

 

d) Bei außergewöhnlichen Gefahren oder Katastrophen ist jede Lehrkraft oder jede Schülerin und jeder Schüler berechtigt und verpflichtet, Alarm zu geben. Weitere Maßgaben für das Verhalten im Gefahrenfall finden sich in allen Unterrichtsräumen.

 


 
 
 
§8 Verhalten im Krankheitsfall

a) Schülerinnen und Schüler, die aus Krankheitsgründen nicht am Unterricht teilnehmen können, müssen unter Angabe der voraussichtlichen Krankheitsdauer am selbigen Tag im Sekretariat bis 8 Uhr (sekretariat@gs-apen.net) und zusätzlich beim Klassenlehrer oder Klassenlehrerin abgemeldet werden. Sollte das Sekretariat nicht besetzt sein, ist eine entsprechende Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.

 

b) Mit dem Wiedererscheinen zum Unterricht muss unter Angabe des Zeitraumes eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vorgelegt werden (z. B. im Schulplaner).

 

c) Bei häufigen Fehlzeiten kann von der Schulleitung eine Attestpflicht angeordnet werden.

 

d) Der verpasste Unterrichtsstoff ist nach Absprache mit den Lehrkräften in angemessenem Umfang eigenständig nachzuholen. Die betroffenen Lehrkräfte achten darauf, dass die Schülerinnen und Schüler mit dem versäumten Unterrichtsmaterial versorgt werden.

 


 

 

 
§9 Beurlaubungen

a) Für Beurlaubungen bis zu einem Schultag ist die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer zuständig. Diese Anträge sind mindestens 7 Tage vorher schriftlich einzureichen.

 

b) Längere Beurlaubungen sind 14 Tage vorher bei der Schulleitung zu beantragen.

 

c) Unmittelbar vor oder nach den Ferien sind Beurlaubungen nur in besonderen Härtefällen möglich und bei der Schulleitung zu beantragen. – Gleiches gilt für Klassenarbeitstermine.

 

d) Ärztliche Termine von Schülerinnen und Schülern sollen – wenn möglich – in die unterrichtsfreie Zeit fallen.

 


 
 
 
§10 Teilnahme an außerunterrichtlichen Maßnahmen und Angeboten während der Schulzeit

Nehmen Schülerinnen und Schüler an außerunterrichtlichen Maßnahmen oder Angeboten (z. B. Begabtenförderungen) teil, so ist der verpasste Unterrichtsstoff eigenständig nachzuholen. Die betroffenen Lehrkräfte achten darauf, dass diese Schülerinnen und Schüler mit dem versäumten Unterrichtsmaterial versorgt werden.

 


 
 
 
§11 Nutzung elektronischer Geräte

a) Die Nutzung elektronischer Geräte (Mobiltelefon, Smartwatch, MP3-Player, Tablet etc.) ist für Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude grundsätzlich untersagt.

 

b) Während der großen Pausen dürfen Mobiltelefone auf dem Schulhof von Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 1 – 4 nicht benutzt werden.

 

c) Im Unterricht dürfen Schülerinnen und Schüler elektronische Geräte nur in Absprache mit der Lehrkraft unterrichtsgebunden einsetzen. In besonderen (Not-)Fällen (siehe § 7, Absatz d) dürfen Mobiltelefone eingeschaltet/verwendet werden – jedoch ausschließlich in Absprache mit einer Lehrkraft.

 

d) Auf dem Schulgelände ist eine Benutzung, die die Persönlichkeitsrechte anderer verletzen könnte (z. B. Fotografieren, Filmen), verboten und wird schulrechtlich geahndet.

 

e) Die Schule übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an oder für den Verlust von mitgebrachten elektronischen Geräten.

 

f) Den ausgehängten Informationen der Schulleitung in Bezug auf die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung ist Folge zu leisten.

 


 
 
 
§12 Beschwerden / Anfechtung von Noten

a) Beschwerden jeglicher Art werden auf Grundlage unseres Beschwerdekonzeptes  weitergegeben und bearbeitet.

 

b) Werden erteilte Zeugnisnoten von Erziehungsberechtigten angefochten, so sind der Schulleitung zunächst die ausgegebenen, bewerteten Teilleistungen (z.B. fachspezifische Leistungen) im Original vorzulegen.

 


 
 
 
§13 Datenschutzgrundverordnung

Gemäß Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (GSGVO) sind wir verpflichtet, zum Zeitpunkt der Erhebung von Daten über bestimmte datenschutzrechtliche Bestimmungen zu informieren. Diese Informationen können jederzeit im Sekretariat während der Schulzeiten eingesehen werden.

 


 
 
 
§14 Einhaltung der Schulordnung

a) Bestandteil der Schulordnung sind die Anlagen „Aufsichtskonzept“, „Beschwerdekonzept“ und „Sportordnung“.

 

b) Jede Schülerin und jeder Schüler ist verpflichtet, auf Aufforderung Name und Klasse zu nennen.

 

c) Wer Schäden anrichtet, muss für Reparaturkosten oder Neuanschaffung sorgen. Dazu gehören auch das Beschmieren von Tischen, Stühlen und Wänden sowie die vorsätzliche Verunreinigung der Sanitäranlagen. Wer einen Schaden feststellt, meldet diesen umgehend im Sekretariat.

 

d) Verstößen gegen unsere Schulordnung wird mit erzieherischen Maßnahmen und
gegebenenfalls mit Ordnungsmaßnahmen begegnet.

 


 
 
 
§15 Salvatorische Klausel

Sollten Bestandteile dieser Schulordnung unwirksam oder nichtig werden, so bestehen die anderen Teile hinfort, bis die zuständige Konferenz den unwirksamen oder nichtigen Teil ersetzt.

 

 

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